Deine Rechte an der Ladestation in der Türkei: Preise, Blockiergebühr und Beschwerdeweg (2026)

Die Ladeservice-Verordnung (Şarj Hizmeti Yönetmeliği) wurde am 23. März 2026 verschärft: Preise nur in TL/kWh, keine zusätzliche Anschlussgebühr, Reservierungs- und Blockiergebühren müssen vorab bekanntgegeben werden, ein 24/7-Callcenter und Echtzeit-Verfügbarkeit sind Pflicht. Bei einer falschen Abrechnung wendest du dich zuerst an den Betreiber, dann an die offiziellen Stellen.

Von: Şarj Rehberim · Aktualisiert: · 7 Min. Lesezeit

Grundlage: die Ladeservice-Verordnung und ihre Änderung von 2026

Die Regeln für öffentliches Laden in der Türkei stehen in der Ladeservice-Verordnung (Şarj Hizmeti Yönetmeliği) der EPDK, der türkischen Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (Resmî Gazete vom 02.04.2022, Nr. 31797). Die Verordnung wurde durch eine am 23. März 2026 veröffentlichte Änderung (Resmî Gazete Nr. 33202) verschärft; die Änderung trat am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die 6-monatige Übergangsfrist, die den Betreibern für Callcenter und Echtzeit-Verfügbarkeit eingeräumt wurde, ist im September 2026 abgelaufen.

Einige der folgenden Regeln gibt es schon seit 2022; die Änderung von 2026 hat sie neu gefasst oder erweitert.

Preis- und Gebührenregeln

  • Der Preis wird ausschließlich in TL/kWh berechnet. Ein gesondertes Entgelt – etwa fürs Anschließen, das Starten des Vorgangs oder die Nutzung der Ausrüstung – darf "unter welcher Bezeichnung auch immer" nicht verlangt werden (Art. 25/1).
  • Preis, Reservierungsgebühr und Blockiergebühr (işgaliye) werden gleichzeitig auf der Website des Betreibers, in seiner App und an der Station bekanntgegeben (Art. 25/2).
  • Preisunterschiede zwischen AC-, DC- und mobilen Stationen sind zulässig; zeit- oder standortabhängige Rabatte gelten, sobald sie bekanntgegeben sind. Bei zeitabhängigen Rabatten zählt der Preis des Zeitfensters, in dem der Ladevorgang begonnen hat (Art. 25/4, 25/12).
  • An öffentlichen Stationen darf der Preis für Nichtmitglieder den niedrigsten Mitgliederpreis um höchstens 25 % übersteigen; eine Mitgliedsgebühr darf nicht erhoben werden (Art. 25/7).
  • Wurde eine Reservierungsgebühr erhoben, wird sie nach dem Ladevorgang erstattet (Art. 25/9).
  • Eine Blockiergebühr (fürs Stehenbleiben nach Ladeende) darf nur erhoben werden, wenn der Betreiber dir mitgeteilt hat, dass das Laden abgeschlossen ist (Art. 25/10).
  • Beim DC-Laden darf der Betreiber den Ladevorgang ab einem Batteriestand von 85 % beenden, sofern er dich vorher informiert (Art. 25/11). Das ist eine Möglichkeit für den Betreiber, keine Pflicht.

Service- und Informationsrechte

  • Der Betreiber unterhält ein Callcenter, das rund um die Uhr (24/7) ohne Unterbrechung erreichbar ist (Art. 28/1).
  • Ob Mitglied oder nicht: Auf der Website oder in der App wird spontanes Laden (Ad-hoc-Laden) angeboten; Verfügbarkeit und Preis von Stationen und Ladepunkten werden in Echtzeit angezeigt (Art. 28/1).
  • An jeder öffentlichen Station gibt es mindestens einen Zahlungsweg, den alle Nutzer verwenden können (Art. 21/6). Seit dem 1. Juli 2026 bietet an Autobahnen bei neu ins Netz aufgenommenen Stationen mindestens eine DC-Einheit ab 50 kW Zahlung per Bank-/Kreditkarte oder kontaktlos an; dafür darf keine Zusatzgebühr verlangt werden (Art. 21/8).
  • Die ans Auto übertragene Energie wird mit einem gesetzlich zugelassenen Messgerät gemessen und muss für den Nutzer sichtbar sein (Art. 21/7). Auf der Rechnung oder dem Beleg, der sie ersetzt, wird die übertragene Energie (kWh) gesondert ausgewiesen (Art. 25/1).
  • An Stationen mit intelligentem Laden (Smart Charging) muss der Betreiber die jeweils aktuell anliegende Leistung angeben (Art. 19/5). Die auf der Säule angegebene Leistung ist dagegen die Höchstleistung; die tatsächliche Leistung hängt von deinem Auto, dem Ladestand und der Temperatur ab.
  • Auf oder neben der Ladesäule müssen der Beschwerde- bzw. Meldeweg sowie Typ und Leistung der Säule angegeben sein (Art. 23/5).

Falsch oder zu viel abgerechnet: Schritt für Schritt

  • 1. Sammle Belege: Quittung oder Screenshot des Vorgangs in der App, Start- und Endzeit des Ladens und wenn möglich den Batteriestand zu Beginn und am Ende. In Şarj Rehberim kannst du aus einem Eintrag im Ladetagebuch (Şarj Defteri) eine einseitige Zusammenfassung für deinen Widerspruch erstellen.
  • 2. Wende dich zuerst an den Betreiber: 24/7-Callcenter, App oder Website. Lass dir eine Vorgangsnummer geben. Der Betreiber muss die Beschwerde innerhalb von 15 Werktagen abschließen und dich informieren (Art. 28/1).
  • 3. Wenn das nichts bringt, nutze die offiziellen Kanäle: Du kannst dich über CİMER (cimer.gov.tr) oder das EPDK-Antragssystem (basvuru.epdk.gov.tr) an die EPDK wenden.
  • 4. Für Erstattung und Entschädigung ist die Tüketici Hakem Heyeti (Verbraucherschiedsstelle) zuständig: 2026 wird der Antrag bei Streitwerten unter 186.000 TL kostenlos über den e-Devlet-Dienst "Tüketici Hakem Heyetlerine Başvuru" gestellt.
  • 5. Hast du mit Karte bezahlt, kannst du auch bei deiner Bank widersprechen: Bei einer Kreditkarte legst du innerhalb von 10 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Abrechnung einen begründeten Widerspruch ein; die Bank muss innerhalb von 20 Tagen antworten (Gesetz Nr. 5464, Art. 11).

So schützt du dich vor Blockiergebühren

  • Prüfe vor dem Laden in der App oder an der Station die Blockiergebühr des Netzes und die Kulanzzeit; diese Angaben müssen bekanntgegeben werden.
  • Lass die Benachrichtigungen in der App des Netzes eingeschaltet, damit du die Meldung über das Ladeende nicht verpasst. Die Blockiergebühr darf erst nach dieser Benachrichtigung anlaufen.
  • Wenn du reserviert hast, sei pünktlich an der Station; die Reservierungsgebühr wird nach dem Laden erstattet.

Quellen (Stand 21. Oktober 2026): Resmî Gazete 23.03.2026, Nr. 33202 (Änderung, Türkisch) · Ladeservice-Verordnung (aktueller Text, mevzuat.gov.tr, Türkisch) · EPDK: FAQ zur Energiewende (Türkisch) · Handelsministerium: Verbraucherschiedsstellen (Türkisch)

Häufige Fragen

Darf eine Ladestation eine Anschluss- oder Startgebühr verlangen?
Nein. Laut Verordnung wird der Preis ausschließlich in TL/kWh berechnet; ein gesondertes Entgelt – etwa fürs Anschließen, das Starten des Vorgangs oder die Nutzung der Ausrüstung – darf unter keiner Bezeichnung verlangt werden.
Wann darf eine Blockiergebühr verlangt werden?
Eine Blockiergebühr darf erst erhoben werden, nachdem der Betreiber dem Nutzer mitgeteilt hat, dass das Laden abgeschlossen ist, und ihre Höhe muss vorab bekanntgegeben sein.
Darf DC-Laden bei 85 % abgebrochen werden?
Ja. Liegt der Batteriestand bei 85 % oder mehr, darf der Betreiber das DC-Laden beenden, sofern er vorher informiert. Das ist eine Möglichkeit; nicht jede Station muss sie nutzen.
Wo beschwere ich mich, wenn mir zu viel berechnet wurde?
Wende dich zuerst an das 24/7-Callcenter oder die App des Betreibers und lass dir eine Vorgangsnummer geben; der Betreiber muss die Sache innerhalb von 15 Werktagen abschließen. Klappt das nicht, kannst du dich an CİMER oder das EPDK-Antragssystem wenden und für eine Erstattung an die Tüketici Hakem Heyeti (Verbraucherschiedsstelle).
Kann ich laden, ohne Mitglied zu werden?
Ja. Betreiber müssen allen Nutzern, ob Mitglied oder nicht, über Website oder App spontanes Laden anbieten; der Preis für Nichtmitglieder darf den niedrigsten Mitgliederpreis um höchstens 25 % übersteigen.

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